Waldshuter Tarifverbund GmbH
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D-79761 Waldshut-Tiengen
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Garantiert weiterkommen mit der WTV Mobilitätsgarantie
Es ist unsere Aufgabe, Sie verlässlich und pünktlich mit den Bussen und Bahnen im WTV an Ihr Ziel zu bringen. Ist dies einmal nicht der Fall, so können Sie sich einfach ein Taxi nehmen. Für Inhaber von WTTICKET Erwachsene, WTSUPERTicket, WTJOBTicket, WTGOLDTicket und Schwerbehindertenausweise mit Freifahrtberechtigung übernimmt der WTV im Rahmen dieser Mobilitätsgarantie Ihre Taxikosten.
Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?
Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht. Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das Verschulden bei einem der im WTV kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt.
Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?
Alle Fahrgäste mit WTTICKET Erwachsene, WTSUPERTicket, WTJOBTicket, WTGOLDTicket sowie schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweise mit Freifahrtberechtigung. Bei WTTICKET Schüler / Azubi sowie bei Fahrscheinen im Gelegenheitsverkehr (z.B. Einzelfahrscheine Erwachsene, WTSOLO24) gibt es keine Erstattung.
In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Wer mit einem WTTICKET Erwachsene, WTSUPERTicket, WTGOLDTicket unterwegs ist, erhält eine Erstattung von maximal 50 €. Für Fahrgäste mit anderen anspruchsberechtigten WTTICKET sowie schwerbehinderte Menschen werden Taxikosten bis zu einer Höhe von 35,- EUR übernommen.
Wann ist die Erstattung ausgeschlossen?
Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwettern, Bombendrohungen, Streik und Suizid sowie angekündigten Maßnahmen, wie z.B. Straßensperrungen besteht kein Erstattungsanspruch. Das Verschulden muss beim Verkehrsunternehmen liegen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Fahrscheins bekannt war.
Wie können Sie die Garantieleistungen in Anspruch nehmen?
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erstattungsantrag zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie Ihres Fahrscheins innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall an den WTV. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Barauszahlung sowie Verrechnung beim Fahrscheinkauf sind ausgeschlossen.
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