Waldshuter Tarifverbund GmbH
Eisenbahnstraße 11
D-79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751 - 89 64-0
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auskunft@wtv-online.de
Gemäß der Regelung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist grundsätzlich für behinderte Menschen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehres bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Hierzu gehören nicht nur die Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen, sondern auch die Haltestellen/Bahnhöfe und Zugänge.
Auf zahlreichen Buslinien im WTV werden Fahrzeuge eingesetzt, welche die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigen. So ermöglichen Niederflurbusse einen ebenerdigen Einstieg oder sind mit Einstiegshilfen versehen, so dass auch Höhenunterschiede überwunden werden können. Der Landkreis Waldshut hat eine stufenweise Umsetzung in seinem Nahverkehrsplan festgeschrieben.
Folgende Buslinien werden seit Dezember 2016 nur noch mit erforderlicher Niederflurtechnik bedient:
7322.1 Waldshut - Höchenschwand - St. Blasien
7331 Waldshut - Lauchringen - Erzingen
7334 Waldshut - Laufenburg - Murg - Bad Säckingen
7335 Bad Säckingen - Wehr - Schopfheim
7338 Waldshut - Lauchringen - Stühlingen - Blumberg
Für tagesaktuelle Informationen zu eingesetzten Fahrzeugen im Busbereich, geben Ihnen die Kollegen der KundenCenter der Südbadenbus gerne Auskunft (07751 / 8759 19).
Barrierefreier Zugang zum SPNV
Sie möchten wissen, welche Bahnhöfe im Verbundraum über einen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig verfügen? Die Stationsdatenbank der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg hat die für Sie notwendigen Informationen:
Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn
Für Reisende mit eingeschränkter Mobilität
Telefon 030 65212888
Email: msz@deutschebahn.com
Hinweis und Informationen des Behindertenbeirats in Bad Säckingen unter folgendem Link:
(alle Angaben ohne Gewähr, Haftung und Verantwortung für den Inhalt des Links ist der Behindertenbeirat Bad Säckingen)
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