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Waldshuter Tarifverbund GmbH 

Eisenbahnstraße 11
D-79761 Waldshut-Tiengen

Telefon: 07751 - 89 64-0
Telefax: 07751 - 89 64-19
auskunft@wtv-online.de

Online Bestellung - WTVJugendTicketBW

Gültig ab 1.03.2023

Diese Bestellung gilt für folgenden Tarif

(Preise Stand 01.01.2023)
  • Persönliches Jahresabonnement/Preis je Monat

Für Auszubildende sind folgende Angaben nötig:

(bei mehreren Einsatzorten, ist der häufigste anzugeben)

Zahlungsweise: Das Ticket wird als Jahres-Abonnement mit monatlicher Abbuchung ausgegeben. Mindestlaufzeit 12 Monate. Danach monatlich kündbar. Die Monatsbeiträge werden jeweils zum 16. des Gültigkeitsmonats abgebucht.

Fahrkarteninhaber:

Kontoinhaber/Besteller:

Bankverbindung:

Bitte beachten Sie:

Eine rechtzeitige Zustellung des Abos kann nur dann gewährleistet werden, wenn der vollständig ausgefüllte Bestellschein bis zum 10. des Monats vor Beginn des Abos dem „WTV“ schriftlich im Original vorliegt. Das Abo wird in Form einer Jahreskarte ausgegeben. Der Abo-Vertrag kommt mit der Zusendung der Fahrausweise zustande. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, beginnend zum 1. eines Kalendermonats, und verlängert sich bis auf Widerruf. Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich bei der WTV-Geschäftsstelle gekündigt werden. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten Abo- Beträgen und den Preisen der WT-Monatskarte Erwachsene zuzüglich eventuell anfallender Gebühren nachträglich belastet. Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Änderung der persönlichen Daten oder der Kontoverbindung sind schriftlich mitzuteilen.

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige (wir ermächtigen) die WTV Waldshuter Tarifverbund GmbH, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die vom WTV Waldshuter Tarifverbund GmbH auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann (wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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